Teilnahmebedingungen Austrian StaplerCup

Neben der Suche nach dem Besten Staplerfahrers ist eines der Hauptanliegen des Austrian StaplerCups, einen Beitrag zur Verringerung von Unfällen mit Staplern zu leisten. Daher spielt die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften bei den Wettbewerben eine entscheidende Rolle: Verstöße führen zu Zeitstrafen!

      • Jeder Teilnehmer muss für das Steuern von Staplern geeignet / tauglich sein und einen entsprechend gültigen Fahrausweis besitzen.
        Dieser ist bis spätestens 15. Juni vorzuweisen. Eine Kopie des Staplerscheins kann bei der Anmeldung hochgeladen oder im Nachgang an marketing@linde-mh.at geschickt werden.
      • Das Tragen von Sicherheitsschuhen Pflicht.
        Sicherheitsschuhe werden beim StaplerCup vor Ort nicht verliehen.
      • Alkohol- oder Drogenkonsum vor oder während des StaplerCups ist selbstverständlich verboten.
        Unsere Mitarbeiter sind angewiesen, alkoholisierte Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
      • Die Unterweisung am Tag der Veranstaltung ist verpflichtend.
      • Die Teilnehmeranzahl ist begrenzt.
        Wir behalten uns vor, die Teilnehmerzahl je Firma auf max. 6 Teilnehmer/innen zu begrenzen. Frühere Anmeldungen werden vorrangig berücksichtigt.
      • Alle angemeldeten Personen werden schriftlich über die Teilnahme und über weitere Details informiert. Die Teilnahme ist kostenlos.
      • Mitarbeiter des Unternehmens Linde Material Handling Austria GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Im Allgemeinen gelten die Vorschriften für Sicherheits- und Gesundheitsschutz nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften  Arbeitnehmer/innen-Schutzgesetz/Arbeitsmittelverordnung), jedenfalls die vor dem Wettbewerb durch die Unterweisung angesprochenen Sicherheitsvorschriften.

Das Tragen von Sicherheitsschuhen ist Pflicht.

Die Teilnahme ist nur nach Vorlage des gültigen Nachweises der Fachkenntnisse (Staplerschein) bis 15. Juni und der vor dem Wettbewerb durchgeführten verpflichtenden Fahrübung möglich. Für Teilnehmer/innen, die bereits an einem StaplerCup teilgenommen haben, entfällt die Fahrübung.

Bei der Fahr-/Sicherheitsunterweisung besteht Anwesenheitspflicht. Die Einhaltungserklärung zur Zulassung zum Wettbewerb muss von jedem Fahrer/jeder Fahrerin vor dem Bewerb unterzeichnet werden.

Teilnehmer/innen, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, erklären ausdrücklich, dass sie alle Anweisungen verstanden haben und die Sicherheitsvorschriften einhalten, wenn nötig durch Übersetzung der Vorschriften durch eine/n Kollegen/in in ihre Muttersprache.

Bei offenen Fahrzeugen besteht Gurtpflicht. Bei Fahrzeugen mit geschlossener Kabine besteht keine Gurtpflicht.

Das Fahren ist nur auf den dafür vorgesehenen, entsprechend markierten Flächen (Parcours) erlaubt.

Die Fahrer/innen sind verpflichtet, beim Rückwärtsfahren auch nach hinten zu schauen.

Das Fahren unter Beeinträchtigung von Alkohol/Drogen und Medikamenten ist untersagt.

Disqualifizierung: bei groben Beschädigungen, bei nicht sicherheitsgerechtem Verhalten und Nicht-Einhalten der Regeln, bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Beeinträchtigung von Alkohol, Drogen und Medikamenten).
Die Teilnahme am Bewerb erfolgt auf eigene Gefahr.

Geräte
Bei den Parcours der Vorrunde werden Frontgabelstapler eingesetzt. Bei der praktischen Einweisung werden Übungen durchgeführt.

Einzelbewerb
Jede/r Teilnehmer/in muss sich als Einzelperson anmelden. Aus der Summe der absolvierten Einzelbewerbe ermittelt sich der Gesamtsieger.

Einzel- und Teambewerb
Zusätzlich zum Einzelbewerb kann im Teambewerb teilgenommen werden. Die fünf besten Teams, die sich aus den Bestzeiten des Einzelbewerbs ergeben, qualifizieren sich mit zwei Teammitgliedern automatisch für das Teamfinale.

Finalparcours
Der Finalparcours des Teambewerbs wird erst kurz vor dem Finale erklärt.

Allgemeine Spielregeln:
Am Check-in erhält jede/r Teilnehmer/in seinen/ihren persönlichen Pilotenpass.
Nach Absolvierung des „Einführungstrainings“ (nur verpflichtend für Neuteilnehmer/innen) und der „Sicherheits-Unterweisungspräsentation“ erhält der/die Teilnehmer/in einen Vermerk am Pilotenpass.

Nach jedem Lauf wird die Zeit des/der Teilnehmers/in in seinem/ihrem Beisein verbindlich am Pilotenpass eingetragen. Eine Anfechtung dieser Zeitangabe ist anschließend nicht mehr möglich.

Die Teilnehmer/innen werden gebeten, die drei Parcours in beliebiger Reihenfolge so schnell als möglich zu absolvieren. Jeder Teilnehmer muss bis 11.30 Uhr mindestens zwei Parcours absolviert haben. Nach jedem Parcours muss der Pilotenpass umgehend bei der Wettkampfleitung abgegeben werden, damit die Parcourszeit in die Wertungsliste eingetragen wird. Spätere Abgaben können nicht mehr berücksichtigt werden.

Nach der Fahrt aller Teilnehmer/innen (Einzelbewerb) kommen die besten fünf Teams ins Finale. Die Erklärung des Finalparcours
sowie dessen Regeln erfolgt direkt vor dem Finale.

Nach dem Finale werden die jeweils drei Erstplatzierten im Einzel- und Teambewerb im Rahmen einer Siegerehrung bekanntgegeben
und geehrt.

Die drei besten Staplerfahrer/innen Österreichs qualifizieren sich als Team für die International Championships in Aschaffenburg/Deutschland von 25.-26.10.2024. Die Entscheidungen der Parcoursleiter/innen und Schiedsrichter/innen sind Tatsachen-Entscheidungen und können nicht angefochten werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Änderungen vorbehalten.

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